Kopftuchverbot

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit dem neuen Schuljahr 2026/27 (ab 7. September 2026) gilt für alle Schülerinnen unter 14 Jahren ein Gesetz, welches das Tragen von kopfbedeckender Kleidung nach islamischen Traditionen in der Schule, d.h. auf dem Schulgelände und im Schulgebäude, nicht erlaubt. Dies gilt unabhängig davon, ob das Kopftuch aus modischen, traditionellen, religiösen oder anderen Gründen getragen werden soll.

Die Schule ist verpflichtet, geltende Gesetze umzusetzen. Für die Schulen gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Schule handelt nicht nach persönlichen Meinungen, sondern auf Grundlage des Gesetzes. (Rundschreiben Nr. 1/2026 (2026-0.180.147)